Steuererklärungen

Ein­kom­mens­steu­er, Um­satz­steu­er, Ge­wer­be­steu­er

Die Steuerdeklaration umfasst die Erstellung von Steuererklärungen für alle Steuerarten und verschiedene Mandantenformen. Zu den verschiedenen Steuerarten gehören die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Diese werden je nach Bedarf für Gewerbetreibende, Selbständige, Land- und Forstwirte, Kapitalgesellschaften und Arbeitnehmer erstellt. Neben den Erklärungen für die laufend veranlagten Steuern bearbeiten wir auch einmalig anfallende Steuerfälle, wie Schenkungssteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes von Grundstücken.

Ziel der Beratung im Rahmen der Steuerdeklaration ist das Erreichen einer möglichst niedrigen Steuerschuld unter Ausnutzung aller steuerlichen Wahlrechte und Berücksichtigung aller Absetzungsmöglichkeiten für unsere Mandanten. Selbstverständlich bilden unsere Mitarbeiter und wir uns ständig fort, um trotz der sich ständig ändernden Gesetze jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein, und um zukünftige Entwicklungen möglichst schon im Voraus erkennen und entsprechend zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Beratung bezüglich der Steuerdurchsetzung prüfen wir die Steuerbescheide des Finanzamtes und legen in Absprache mit den Mandanten Einspruch ein, wenn ein Steuerbescheid unseres Erachtens zu Ungunsten des Steuerpflichtigen erlassen wurde.

Wir vertreten unsere Mandanten in dem sich daran anschließenden Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt und gegebenenfalls auch im Verfahren vor dem Finanzgericht, sofern das Einspruchsverfahren erfolglos war.

Unsere Leistungen im Rahmen der Steuererklärungen:

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung, Einkommensteuerberatung
  • Eigenheimzulage
  • Lohnsteuerhilfe, Arbeitnehmerberatung, Lohnsteuerermäßigung, Werbungskosten
  • Erbschaftsteuererklärung, Schenkungssteuererklärung
  • Fristverlängerungsanträge
  • Prüfung der Steuerbescheide auf Abweichungen von der Erklärung
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Verwaltungsakte
  • Kommunikation mit dem Finanzamt